Rechtliches
AGB
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Dippacher-Audio-Systeme e.K.
Allgemeine Geschaeftsbedingungen
§1 Allgemeines
1.1 Fuer die Geschaeftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Dippacher-Audio-Systeme e.K. und dem Kunden gelten die nachfolgenden Geschaeftsbedingungen in ihrer jeweils gueltigen Fassung.
1.2 Die Darstellung der Produkte auf unserer Homepage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur einen unverbindlichen Katalog des Warensortiments dar.
1.3 Unsere Bedingungen gelten auch fuer alle kuenftigen Geschaefte mit dem Besteller sowie die Durchfuehrung von Reparaturen und Wartungen.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Die dem Angebot beigefuegten Ablichtungen, Zeichnungen, Angaben ueber Masse und Gewichte sind nur annaehernd massgebend, soweit sie nicht ausdruecklich als verbindlich bezeichnet sind. Wir behalten uns Abweichungen von Prospektangaben, von sonstigen Abbildungen oder Beschreibungen etc. ausdruecklich vor.
2.2 Nebenabreden und Vertragsaenderungen beduerfen unserer schriftlichen oder formularmaessigen Bestaetigung.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise verstehen sich, soweit keine andere Preisstellung angegeben ist, ab Lager, ausschliesslich Umsatzsteuer und Verpackung.
3.2 Die Zahlung erfolgt gemaess Regelung in der Auftragsbestaetigung / Rechnung.
3.3 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, spaetestens 30 Tage nach ihrem Ausstellungsdatum ohne jeden Abzug bei der von uns angegebenen Zahlstelle zu bezahlen.
3.4 Geraet der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemaess §288 BGB zu verlangen (fuenf Prozentpunkte ueber dem Basiszinssatz).
3.5 Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht angenommen. Schecks erfolgen nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung, des Einzugs und eines eventuellen Protestes traegt der Besteller.
3.6 Die Zurueckhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenanspruechen des Bestellers sind nicht statthaft, soweit sie nicht von uns anerkannt oder rechtskraeftig festgestellt sind.
§4 Kundendienst
4.1 Unsere Kundendienste stehen unserer Kundschaft innerhalb der Gewaehrleistungszeit als auch fuer eine spaeter notwendige Ueberpruefung / Reparatur oder Wartung zur Verfuegung. Bei Anforderung des Service bitten wir um folgende Angaben:
Art der Anlage (z.B. Audiometer, Tympanometer oder sonstige audiologische Geraete) und Hersteller.
Seriennummer und Type (Angaben auf Typenschild).
Genaue Anschrift des Rechnungsempfaengers und des Einsatzortes.
Gewuenschter Besuchszeitpunkt und Ansprechpartner vor Ort.
Fuer Einsaetze im Rahmen der Gewaehrleistung an die von uns gelieferten Produkten benoetigen wir zusaetzlich den Kaufnachweis und die Seriennummer des reklamierten Produkts.
Unsere Service-Techniker sind verpflichtet, sich die Durchfuehrung der Arbeit durch den Kunden bescheinigen zu lassen.
4.2 Auf Verlangen des Auftraggebers wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Erweitert sich der Reparaturumfang bei der Reparatur wesentlich, wird ein weiterer Kostenvoranschlag vorgelegt. Wird in angemessener Frist ein Reparaturauftrag nicht erteilt, ist der Kostenvoranschlag kostenpflichtig. In diesem Fall braucht die Ware nicht mehr in den Urzustand zurueckversetzt werden, wenn dies technisch und wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist.
§5 Lieferzeit, Verzug
5.1 Lieferzeiten und Liefertermine gelten nur ungefaehr und beginnen mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestaetigung. Die Lieferfristen und Liefertermine verlaengern sich angemessen bei einer Behinderung, auch durch Zulieferer, durch Massnahmen im Rahmen von Arbeitskaempfen z.B. Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die ausserhalb unseres Willens liegen, soweit solche Ereignisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind.
Eine Verzoegerung durch solche Behinderungen haben wir auch dann nicht zu vertreten, wenn wir uns bei Eintritt dieser Behinderung bereits in Verzug befanden.
Wird durch eine der obigen Behinderungen die Auftragsdurchfuehrung unangemessen erschwert, dann sind wir bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung unserer Ansprueche aus Teilleistungen zum Ruecktritt vom Vertrag berechtigt.
Schadenersatzansprueche des Kunden wegen eines solchen Ruecktritts sind ausgeschlossen.
§6 Gewaehrleistung und Mangelhaftung
6.1 Maengel oder Beschaedigungen, die auf unsachgemaesse Behandlung oder unsachgemaessen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehoers oder Aenderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem von Dippacher-Audio-Systeme e.K. nicht beauftragten Dritten zurueckzufuehren sind, sind von der Gewaehrleistung ausgeschlossen.
6.2 Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewaehrleistungsansprueche nur zu, wenn er sich diese ausschliesslich und schriftlich umgehend nach Empfang der Ware vorbehaelt.
6.3 Die Gewaehrleistungsfrist fuer neue Waren betraegt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrenuebergang zu laufen. Die Gewaehrleistungsfrist fuer gebrauchte Waren betraegt ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB, so betraegt die Gewaehrleistungsfrist fuer neue Waren ein Jahr und fuer gebrauchte Waren sechs Monate ab Gefahruebergang.
6.4 Im Uebrigen richtet sich die Gewaehrleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.5 Fuer andere als durch Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit entstehende Schaeden haftet die Dippacher-Audio-Systeme e.K. lediglich, soweit diese auf vorsaetzlichem oder grob fahrlaessigem Handeln beruhen. Eine darueber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberuehrt. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlaessig verletzt, so ist die Haftung der Dippacher-Audio-Systeme e.K. auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
§7 Gesamthaftung, Gefahrtragung
7.1 Die Gefahr geht auf den Kunden ueber, sobald die Ware von der Dippacher-Audio-Systeme e.K. an ein Transportunternehmen uebergeben worden ist.
7.2 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in §7.1 vorgesehen, ist ohne Ruecksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
7.3 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch fuer die persoenliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfuellungsgehilfen.
§8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur vollstaendigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprueche, einschliesslich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Dippacher-Audio-Systeme e.K. Bei Vertraegen mit Verbrauchern (§13 BGB) behaelt sich die Dippacher-Audio-Systeme e.K. das Eigentum bis zur vollstaendigen Zahlung des Kaufpreises vor.
8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollstaendigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veraeussern oder sonstige, das Eigentum der Dippacher-Audio-Systeme e.K. gefaehrdende Massnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine kuenftigen Ansprueche gegenueber dem Erwerber in Hoehe des zwischen der Dippacher-Audio-Systeme e.K. und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Dippacher-Audio-Systeme e.K. ab. Die Dippacher-Audio-Systeme e.K. nimmt diese Abtretung an.
§9 Erfuellungsort, Gerichtsstand
9.1 Erfuellungsort fuer alle Leistungen aus der mit der Firma Dippacher-Audio-Systeme e.K. bestehenden Geschaeftsbeziehungen ist der Sitz der Firma.
Erfuellungsort fuer alle Geldleistungen ist der Sitz der Firma. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulaessig, Bamberg.
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
§10 Schlussbestimmung
Sollten einzelne dieser Bestimmungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen nicht beruehrt.